ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens sowie für alle Geschäftsbeziehungen.
Jede Auftragserteilung bedeutet die uneingeschränkte Zustimmung zu unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in den Einkaufsbedingungen unserer Kunden, es sei denn, es wurden besondere Bedingungen schriftlich von der Firma KRAFFTER an den Kunden gewährt.
Wenn die allgemeinen oder besonderen, insbesondere die Einkaufsbedingungen des Kunden, diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechen, sie abändern oder ergänzen, kann die Firma KRAFFTER in keinem Fall als implizit akzeptiert angesehen werden.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern.
Im Falle einer Änderung gelten für jede Bestellung die am Tag der Bestellung geltenden Verkaufsbedingungen.
Die Tatsache, dass die Firma KRAFFTER zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht eine der Klauseln dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen geltend macht, kann keine Verzichtserklärung darauf bedeuten, sie später geltend zu machen.
Unsere Beschreibungen, Dokumente, stellen kein festes Verkaufsangebot dar; die darin enthaltenen Informationen werden unverbindlich und ohne Verpflichtung erteilt.
BESTELLUNGEN UND GÜLTIGKEIT DER GESCHÄFTE
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Steuern (EXW), unverpackte Maschine, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen, entleert (Öl nicht enthalten), gültig innerhalb der Grenzen des verfügbaren Lagerbestands, nicht vertragliches Dokument.
Der Preis hängt vom Maschinentyp und ihrem Alter ab.
Jede Bestellung ist nur gültig nach Annahme durch KRAFFTER und nach Zahlung des Käufers, ganz oder teilweise, gemäß den festgelegten Bedingungen.
Verkäufe von Leistungen werden erst nach Erstellung eines Kostenvoranschlags als abgeschlossen betrachtet.
Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen behalten wir uns das Recht vor, nach zwei erfolglosen Mahnungen die Bestellung zu stornieren.
Das Unternehmen verpflichtet sich, Bestellungen des Käufers zu bearbeiten, vorausgesetzt, dieser stellt ausreichende finanzielle Garantien zur Begleichung der geschuldeten Beträge bereit.
Falls das Unternehmen ernsthafte oder spezielle Gründe hat, zu befürchten, dass der Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung oder danach Zahlungsschwierigkeiten hat oder wenn der Käufer nicht dieselben Garantien wie zum Zeitpunkt der Auftragsannahme vorweisen kann, insbesondere bei Änderungen seiner rechtlichen Situation wie der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer Satzungsänderung, kann das Unternehmen die Annahme der Bestellung oder die Fortsetzung ihrer Ausführung von einer Barzahlung oder der Bereitstellung von Sicherheiten durch den Käufer abhängig machen zugunsten des Unternehmens.
Das Unternehmen behält sich auch vor, vor Annahme der Bestellung oder während ihrer Ausführung von dem Käufer die Vorlage seiner Buchhaltungsunterlagen, insbesondere Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und Anhänge, auch in Form von Prognosen, zu verlangen.
Wenn ein Käufer eine Bestellung aufgibt, ohne zuvor eine oder mehrere vorherige Bestellungen bezahlt zu haben, kann das Unternehmen die Ausführung dieser Bestellung aussetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen vollständig bezahlt sind, ohne dass der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung aus irgendeinem Grund hat.
An die Firma übermittelte Bestellungen sind für den Käufer unwiderruflich und können später nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma geändert werden.
Im Falle einer vom Unternehmen akzeptierten Änderung der Bestellung trägt der Käufer alle daraus entstehenden Kosten, ohne dass dies die Schadensersatzansprüche beeinträchtigt, die KRAFFTER aufgrund erlittener Schäden geltend machen kann.
GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Maschinen und Geräte werden nicht garantiert, es sei denn, es liegen besondere Bedingungen vor. Die Maschinen, die von der Firma KRAFFTER verkauft werden, sind gebrauchte Maschinen. Sie werden im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, wobei die Firma KRAFFTER nicht für Schäden haftet, die durch einen Maschinendefekt verursacht werden.
Wenn der Käufer ein Fachmann ist, der eine Tätigkeit ausübt, die ihm Fachkenntnisse vermittelt, die mit denen der Firma KRAFFTER vergleichbar sind, kann er sich nicht auf das Vorliegen eines versteckten Mangels berufen.
LIEFERUNG
- Lieferzeit : Wir bemühen uns, die angekündigten Lieferzeiten einzuhalten, aber eine Verzögerung berechtigt keineswegs zur Stornierung der Bestellung, zur Ablehnung der Ware, zur Zahlung einer Entschädigung oder Strafe seitens der Firma KRAFFTER oder zur Haftung in irgendeiner Weise.
- Lieferung : Die Risiken gehen mit der Lieferung auf den Käufer über, ohne dass dies das Recht der Firma KRAFFTER auf den Nutzen der Eigentumsvorbehaltsklausel beeinträchtigt.
Die Lieferung erfolgt:
- Durch Mitteilung der Bereitstellung
- Oder, wenn der Vertrag dies vorsieht, durch Übergabe an einen Dritten oder an einen vom Käufer benannten Spediteur oder, wenn der Vertrag dies vorsieht, durch Übergabe an einen Dritten oder an einen von KRAFFTER ausgewählten Spediteur.
TRANSPORT
Die ab Werk verkauften Maschinen und Geräte (EXW) reisen auf Gefahr und Gefahr des Käufers. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport können keinesfalls die Zahlung verzögern.
Für den Fall, dass der Käufer oder die Firma KRAFFTER den Transport der Produkte entweder direkt über die von ihm eingesetzten Mittel oder indirekt über einen von ihm beauftragten Spediteur organisiert, gelten die Produkte als ordnungsgemäß geliefert und von dem Käufer abgenommen, sobald sie in das Fahrzeug verladen wurden, das für den Transport vorgesehen ist.
Der Käufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Produkte nach deren Bereitstellung durch die Firma KRAFFTER zu ergreifen.
Die Firma KRAFFTER kann in keiner Weise für die Positionierungsbedingungen, die Befestigung, das Verzurrung Produkte und im Allgemeinen für die Verletzung der Vorschriften in Bezug auf Transport, Lagerung und Produktsicherheit verantwortlich gemacht werden.
Im Falle einer Verzögerung, Beschädigung, Veränderung der Produkte und im Allgemeinen im Falle eines schädlichen Ereignisses muss der Käufer seine Ansprüche gegen den Spediteur geltend machen.
Die Firma KRAFFTER kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. Sie muss alle erforderlichen Vorbehalte gegenüber dem Spediteur geltend machen.
Die Transport-, Versicherungs- und Zollformalitäten gehen zu Lasten und auf Kosten des Käufers, der die Risiken im Zusammenhang mit dem Transport der Waren bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort trägt.
EMPFANG
Die vom Kunden getesteten und abgenommenen Maschinen gelten als betriebsbereit und entsprechen den geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften vor der Abholung.
Alle Beanstandungen bezüglich des Zustands, der Reparaturen an einer Maschine oder dem begleitenden Werkzeug können daher nach Verlassen unseres Lagers nicht berücksichtigt werden.
Die im Ist-Zustand gekauften Maschinen können nicht reklamiert werden.
Unsere Verpflichtung zur Lieferung einer Maschine wird erst nach Zahlung des gesamten oder eines Teils ihres Preises gemäß den festgelegten Bedingungen wirksam.
Der Käufer wird sich persönlich um alle Befähigungen, Nutzungsberechtigungen, Überprüfungen und Kontrollen kümmern, die die Maschine vor der Verwendung benötigt. Er wird darauf achten, dass die Maschine den geltenden Regeln und Normen im Land der Verwendung entspricht, und alle erforderlichen Anpassungen auf eigene Kosten durchführen lassen.
Der Käufer verpflichtet sich außerdem, alle Vorschriften zur Hygiene und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einzuhalten und umzusetzen.
ZAHLUNG
Zahlungen erfolgen am Firmensitz, bar, vor Lieferung der Ware, sofern kein ausdrücklicher besonderer Vertrag besteht.
Bei Zahlungsverzug wird auf die geschuldeten Beträge ein Zins in Höhe von 3 Mal dem gesetzlichen Zinssatz erhoben, und der Käufer wird zu einer pauschalen Inkassogebühr in Höhe von 40 € verpflichtet, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
Die Firma KRAFFTER kann außerdem die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr verlangen, um alle entstandenen Kosten und die Eintreibung ihrer Forderung auf Nachweis zu decken.
Kein Skonto oder Rabatt wird bei vorzeitiger Zahlung gewährt, es sei denn, es liegen besondere Bedingungen vor.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die Firma KRAFFTER behält sich das uneingeschränkte Eigentum an den Gegenständen der Bestellung bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtpreises in Haupt- und Nebensachen vor.
Bei Nichtzahlung einer der Raten kann dies zur Rückforderung dieser Waren führen.
Ab der Lieferung trägt der Käufer jedoch die Verantwortung für Schäden, die diesen Gütern zugefügt werden können oder von ihnen ausgehen.
Jede Anzahlung, die an die Firma KRAFFTER geleistet wird, bleibt als pauschale Entschädigung erhalten, ohne dass dadurch ihre Ansprüche gegen den Käufer beeinträchtigt werden.
Ein Anspruch auf Rückforderung kann auch gegen den Unterkäufer des Kunden geltend gemacht werden, falls dieser nicht bezahlt.
Das Rückforderungsrecht der Firma KRAFFTER erstreckt sich sowohl auf die Teile als auch auf ihren Preis, wenn diese bereits weiterverkauft, umgewandelt, eingebaut oder verbraucht wurden.
HAFTUNG
Die Firma KRAFFTER kann in keiner Weise für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, deren Ursache ist:
Ein Produktfehler und/oder ein Fehler, der ganz oder teilweise auf den normalen Verschleiß der Maschine, Schäden oder Unfälle zurückzuführen ist, die dem Käufer, seinem Personal oder einem Dritten zuzurechnen sind.
Eine ungewöhnliche, atypische oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Maschine, nicht den Regeln der Kunst oder den impfehlungen oder Vorgaben des Herstellers entsprechend.
Im Zusammenhang mit einer Änderung oder Anpassung der Maschine durch den Käufer, den Endkunden oder Dritte.
Ebenso verzichtet der Käufer auf alle Ansprüche gegen die Firma KRAFFTER für Schäden, die bei der Verwendung der Maschine an seinem Personal, seinen Vermögenswerten und Waren auftreten können.
Die Haftung der Firma KRAFFTER ist streng auf direkte materielle Schäden beschränkt, die dem Käufer aus einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen könnten.
In jedem Fall wird die Höhe der Entschädigung, die die Firma KRAFFTER aufgrund ihrer Haftung schulden könnte, auf den Preis der streitigen Maschine begrenzt.
GERICHTSSTANDZUWEISUNG
Im Falle einer Streitigkeit ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verkäufer seinen Sitz hat, nämlich das Handelsgericht von Chambéry (73, FR).
VERTRAGSSPRACHE UND ANWENDBARES RECHT
In ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die sich daraus ergebenden Kauf- und Verkaufsoperationen französischem Recht. Sie sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Sprachen hat nur der französische Text im Streitfall Gültigkeit.







